Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Admention Media GmbH für Publisher / Werbeträger
Inhaltsverzeichnis
1. Geltungsbereich; Änderungen der Geschäftsbedingungen
1.1
Diese Geschäftsbedingungen gelten für die Teilnahme von Werbeträgerinhabern und Betreibern (sog. Publisher / Werbeträger / Publishers), an von der Admention Media GmbH, Zur Weitershell 14, 35685 Dillenburg, vertreten durch die Geschäftsführung (nachfolgend als „Admention Media“ oder „wir“ benannt), erbrachten Dienstleistungen wie Provisionsprogrammen und ähnlicher Kampagnen.
1.2
Die Admention Media behält sich vor, diese Geschäftsbedingungen zu ändern. Diese änderungen werden dem Publisher umgehend per E-Mail mitgeteilt und der Publisher darauf hingewiesen, dass diese änderungen als angenommen gelten, wenn er nicht binnen vier Wochen nach Bekanntgabe der änderungen widerspricht.
2. Vertragsgegenstand
2.1
Die Admention Media bietet unter dem Namen „Admention“ eine Plattform für crossmediales (e-) marketing an. Hierbei handelt es sich um die Abwicklung von den zum jeweiligen Zeitpunkt laufenden Provisionsprogrammen. Im Rahmen dieser Provisionskampagnen kann der Publisher von der Admention Media vermittelte Links (auch „Werbemittel“ genannt) eines Kunden (Werbekunde) auf einem von ihm betriebenen Werbeträger einstellen, um hierfür vorab definierte Provisionen zu erhalten. Die Admention Media übernimmt dabei die technische und buchhalterische Abwicklung der Provisionskampagne für Werbekunde und Publisher bzw. dem jeweils genutzten Werbeträger.
3. Vertragsabschluss
3.1
Voraussetzung für die Teilnahme an einer Provisionskampagne ist das akzeptieren dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Hierzu muss der Publisher mindestens 18 Jahre alt sein und das Anmeldeformular auf der Website der Admention Media wahrheitsgemäß und vollständig ausfüllen. Es werden nur Publisher aus Deutschland, österreich und Schweiz akzeptiert. Nachdem er das Formular vollständig ausgefüllt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen in allen Teilen gelesen, verstanden und akzeptiert und dann das Formular abgesendet hat, erhält er eine Benachrichtigungsemail mit den Zugangsdaten. Der Vertrag mit der Admention Media GmbH ist nun zustande gekommen und aktiv.
4. Teilnahme des Publisher an den Provisionskampagnen der Werbekundenen
4.1
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Aufnahme in das Netzwerk der Admention Media und das Zustandekommen des Vertrages berechtigen nicht zur Teilnahme an Provisionsprogrammen. Sie regeln lediglich die (technische) Abwicklung der Beteiligung und der Auszahlung eventuell vom Werbekunden bezahlter Werbekostenzuschüsse. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen sind somit die Voraussetzung dafür, dass sich der Publisher für Provisionskampagnen auf der Website der Admention Media bewerben kann. Die Teilnahme ist für den Publisher vollkommen kostenfrei.
4.2
Der Publisher kann in seinem Account Werbeträger anlegen. Direkt nach Freischaltung der Werbeträger kann sich der Publisher bei den Provisionsprogrammen bewerben. Zwischen dem Publisher und der Admention Media kommt in diesem Fall zusätzlich zu diesem Vertrag ein Teilnahmevertrag zu den Bedingungen der Provisionskampagne zustande, sobald der Werbekunde/die Agentur den Publisher für eine Teilnahme an der jeweiligen Kampagne akzeptiert hat (aufschiebende Bedingung).
4.3
über die Teilnahme des Publishers an einer Provisionskampagne entscheidet der Werbekunde nach eigenem Ermessen. Die Admention Media hat keinen Einfluss auf diese Entscheidung. Auch wenn der Werbekunde regelmäßig oder sogar automatisch über die Teilnahme entscheidet, besteht für den Werbekunden keine Verpflichtung innerhalb einer bestimmten Zeit auf den Antrag des Publisher zu reagieren. Auch ist es Aufgabe des Publishers in seinem Account nachzuschauen, ob der Werbekunde ihn akzeptiert oder abgelehnt hat. Der Publisher kann seinen Antrag auf Teilnahme an einer bestimmten Provisionskampagne bis zur Annahme durch den der Werbekunde jederzeit online durch Klicken des entsprechenden Links widerrufen.
4.4
Erst wenn der der Werbekunde der Admention Media und dem Publisher über das System mitgeteilt hat, dass er die Teilnahme mit dem beworbenen Werbeträger akzeptiert, erhält der Publisher die Möglichkeit, die im Rahmen der Kampagne angebotenen Werbemittel des Werbekunden zu Werbezwecken einzubinden.
5. Pflichten des Publishers
5.1
Der Publisher verpflichtet sich, seine Angaben im Account, insbesondere seine E-Mail-Adresse und seine Bankverbindung stets aktuell zu halten. Die Admention Media weist hiermit ausdrücklich darauf hin, dass rechtsgeschäftliche Erklärungen, z.B. änderungen der Vertragsbedingungen oder Kündigungen per E-Mail zugehen können. Aufgrund mangelnder Aktualisierung erlittene Nachteile des Publishers gehen zu seinen Lasten. Insbesondere haftet die Admention Media nicht für aufgrund falscher Bankdaten erlittene Vermögensnachteile. Regressanforderungen sind ausgeschlossen.
5.2
Der Publisher ist frei darin, ob er Werbemittel des Werbekunden einsetzt. Er darf aber die textliche oder grafische Gestaltung von Werbemitteln nicht verändern, außer sofern explizit angegeben. Ein Einsatz ist nur auf dem jeweils für die Kampagne zugelassenem Werbeträger gestattet. Auch ist der Einsatz von Scripten, Klickgeneratoren oder anderen Hilfsmitteln untersagt, die Transaktionen generieren. Von unserem System entlarvte Publisher werden strafrechtlich verfolgt.
5.3
Die Admention Media kann den Publisher in berechtigten Fällen zur Entfernung von Werbemitteln, insbesondere Grafiken und Werbetexten auffordern. Ein berechtigter Fall liegt insbesondere dann vor, wenn die Admention Media von einem Werbekunden aufgefordert wird, diese Werbemittel umgehend entfernen zu lassen. Des Weiteren wenn ein Gericht, eine Behörde oder ein sonstiger Dritter hierzu auffordert oder der Admention Media bekannt geworden ist, dass der Verdacht besteht, dass ein Werbemittel oder die Art der Einbindung Rechte Dritter verletzt bzw. verletzen könnte. In diesem Fall ist der Publisher verpflichtet, die Werbemittel unverzüglich von seinem Werbeträger zu entfernen. Geschieht die Entfernung nicht unverzüglich, stellt der Publisher die Admention Media von einem durch sein verspätetes Handeln eventuell entstehenden Schaden frei und trägt ausschließlich alle ggf. ihm und der Admention Media entstehenden Kosten.
5.4
Der Publisher garantiert berechtigter Betreiber der von ihm angegebenen Website zu sein. Insbesondere garantiert er, dass er der Inhaber der Domain oder ihr rechtmäßiger Nutzer ist.
5.5
Der Publisher garantiert, dass die Websites (einschließlich der Domain) und deren Inhalte den jeweils anwendbaren, mindestens aber den deutschen gesetzlichen Bestimmungen entsprechen, z.B. eine ausreichende Anbieterkennzeichnung enthalten und keine Rechte Dritter (insbesondere auch Persönlichkeitsrechte, Urheberrechte, Markenrechte) verletzen. Insbesondere garantiert er, dass die auf der Website bereitgehaltenen Inhalte nicht gegen die strafgesetzlichen oder jugendschützenden Bestimmungen verstoßen. Insbesondere garantiert der Publisher, dass weder pornographische, jugendgefährdende oder die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen beeinträchtigende oder in die Liste der jugendgefährdende Medien aufgenommene, kriegsverherrlichende, nationalsozialistische, volksverhetzende, zur Gewalt oder Rassenhass aufstachelnde oder beleidigende Inhalte Bestandteil der angemeldeten Werbeträger sind noch dass auf diesen Werbeträgern Anleitungen zu Straftaten abrufbar sind.
5.6
Dem Publisher ist es untersagt, das Trackingsystem / Reportingsystem AdSpirit oder andere durch die Admention Media oder dritte Erfüllungsgehilfen und Partner eingesetzte Systeme durch technische oder sonstige Mittel zu manipulieren, um dadurch etwa eine Zählung oder Registrierung von nicht tatsächlich im wirtschaftlichen Sinne stattfindenden Transaktionen, die eine Auszahlung einer Provision bzw. Vergütung auslösen können, vorzutäuschen. Insbesondere ist es dem Publisher untersagt, Transaktionen im Sinne der Ziffer 7 zu erzwingen oder künstlichen Verkehr zu verursachen bzw. seine tatsächliche Werbeträger-Reichweite technisch oder künstlich zu manipulieren.
5.6.1
Der Publisher garantiert, dass er die Werbecodes im sofort sichtbaren Bereich (bei einer Auflösung von 1024×768 Pixel) platziert, sodass eben eine Sichtung der Banner ohne Scrollen möglich ist.
5.7
Der Publisher wird die Admention Media unverzüglich informieren, wenn er von Dritten wegen der Verletzung von Schutzrechten, insbesondere aufgrund von Domainbezeichnungen oder sonstiger Verwendung von Namen oder Symbolen in Anspruch genommen wird.
5.8
Der Publisher wird die Admention Media unverzüglich über ihm bekannt gewordene oder vermutete unbefugte oder unkorrekte Nutzung der Werbemittel in Kenntnis setzen.
5.9
Die Admention Media erlaubt den Publishers eigene Adserver zur Auslieferung der Werbemittel zu nutzen. Es muss allerdings sichergestellt sein, dass an den Werbemitteln absolut nichts verändert wurde, sodass eine einwandfreie Zählung der erfolgten Transaktionen möglich ist. Des Weiteren hat eine externe Zählung keinen Einfluss auf Vergütungen bei Admention Media, sie dient ausschließlich dem Publisher selbst für interne Zwecke.
6. Pflichten der Admention Media
6.1
Die Admention Media ist für die technische Abwicklung der Provisionskampagnen verantwortlich und wird dem Publisher Werbemittel zum Einstellen auf den angemeldeten Werbeträgern zugänglich machen.
6.2
Darüber hinaus nutzt die Admention Media ein Reportingsystem („AdSpirit“), welches die im Rahmen der Provisionskampagnen ausschlaggebenden Transaktionen (siehe dazu Ziffer 7) aufgrund der Werbemittel verfolgt und aufzeichnet. Da es sich um ein automatisiertes System handelt, welches den Einsatz von Cookies voraussetzt, kann es sein, dass bei der Werbekunde, die im sog. Session-Verfahren arbeiten (d.h. der Kunde kann Cookies ablehnen) keine Werbekostenzuschuss auslösenden Transaktion aufgezeichnet wird. Das Gleiche gilt für den Fall, dass das Reportingsystem im Rahmen der in Ziffer 6.4 beschriebenen Verfügbarkeit kurzzeitig nicht erreichbar ist. Der Publisher erkennt die Aufzeichnungen des Reportingsystems in diesem Rahmen als für die Abrechnung verbindlich an.
6.3
Ferner führt Admention Media für den Publisher einen Account, welcher die durch den Publisher ausgelösten Transaktionen sowie bei der Admention Media eingegangene Provisionen und Vergütungen ausweist.
6.4
Die Webseiten der Admention Media mit den oben genannten Inhalten und Dienstleistungen sind von der Admention Media zu 99% bezogen auf das Jahr (24 Stunden täglich) verfügbar zu halten. Nicht in die Verfügbarkeit hineingerechnet werden dabei Ausfälle, welche die Admention Media nicht zu vertreten hat, geplante Unterbrechungen für Wartungsarbeiten, Hardware-Modifikationen, Recovery-Maßnahmen, sowie Unterbrechungen aufgrund von Umständen außerhalb des Einflussbereichs der Admention Media (z.B. Streik, Aussperrung, Krieg, Stromausfall, Naturgewalt, Virenausbruch).
6.5
Ein Anspruch des Publisher auf Auszahlung der Provisionen und Vergütungen durch die Admention Media gem. Ziffer 7 besteht nur, wenn eine die Zahlung auslösende Transaktion durch das Reportingsystem aufgezeichnet wurde, die Transaktion vom Werbekunden nicht im nachhinein storniert wurde (vgl. Ziffer 7.5) und eine entsprechende Zahlung des Werbekunden bei Admention Media eingegangen ist. Der Publisher akzeptiert hiermit ausdrücklich, dass die Admention Media nicht für etwaige Zahlungsausfälle Ihrer Kunden haftet und stellt die Admention Media von solchen Ansprüchen frei. Es steht der Admention Media jedoch frei, bei einem etwaigen Zahlungsausfall für einzelne oder alle betroffenen Publisher einen Ausgleich zu schaffen.
6.6
Die Admention Media verpflichtet sich, dem Publisher die für die Abrechnung der Provisionskampagne relevanten Informationen entsprechend den Anforderungen an einen ordentlichen Kaufmann elektronisch verfügbar zu machen und regelmäßig zu aktualisieren.
6.7
Die Admention Media behält sich das Recht vor, teilnehmende Seiten auf Einhaltung der AGB in unregelmäßigen Abständen zu überprüfen.
7. Provisionen und Vergütungen; Begriff „Transaktion“
7.1
Unter welchen Bedingungen der Publisher einen Anspruch auf Auszahlung seiner Provisionen und/oder Vergütungen hat, richtet sich nach den Bedingungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie den Bedingungen der einzelnen Teilnahmebedingungen der (Provisions-)Kampagnen. Im Zweifelsfalle haben die zusätzlichen Teilnahmebedingungen Vorrang vor diesen AGB.
7.2
Als auslösendes Moment für eine Vergütung / Provision kommen in Betracht:
a) Unique-visitor.
Unique-visitor meint die Anzahl von eindeutigen Besuchern auf einer Website und ist das einmalige freiwillige Anklicken des Werbemittels auf der Website des Publisher durch einen Besucher, wodurch eine verlinkte Website eines des Werbekunden auf den Browser des Besuchers gelangt. Die Einmaligkeit wird durch Ausschluss von weiteren Zugriffen durch denselben Besucher innerhalb eines Zeitraums von maximal 24 Stunden auf derselben Website (page impressions) und den Ausschluss der Elemente, die derselbe Besucher in diesem Zeitraum heruntergeladen hat (Hits) sichergestellt.
b) Lead.
Lead meint jede Handlung eines Besuchers auf der Website des Werbekunden, auf die der Besucher über die Verlinkung auf der Publisher-Website gelangt und sich registriert oder sonst wie speichern lässt. Die einzelnen Handlungen und deren vergütungstechnische Behandlung werden bei jeder entsprechenden (Provisions-)Kampagne definiert.
c) Sale.
Sale meint jede Handlung eines Besuchers auf der Website des Werbekunden, auf die der Besucher über die Verlinkung auf der Publisher-Website gelangt und die den Kauf eines Produktes, die entgeltliche Inanspruchnahme einer Dienstleistung oder einer anderen Leistung bewirkt.
d.) Coreg.
Coreg meint die übermittlung der Benutzerdaten von der Publisher-Webseite auf eine Datenbank des Werbekunden. Diese übermittlung kann im Single Optin oder Double Optin-Verfahren erfolgen und wird je nach Verfahren direkt oder nach Bestätigung dem Publisher vergütet oder storniert.
7.3
Darüber hinaus kann der Werbekunde Zeiträume und/oder Werbemittel bestimmen, innerhalb derer abhängig von verschiedenen Eigenschaften des Publisher zusätzliche Provisionen und/oder Vergütungen gezahlt werden, oder die Vergütung für einzelne Publisher anheben und absenken. Die Zuordnung eines Publisher und dessen Einstufung bzw. Behandlung übernimmt dabei der Werbekunde nach eigenem Ermessen, wenn er den Publisher als Teilnehmer akzeptiert.
Der Werbekunde kann diesen Status, sowie Vergütungen und Konditionen jederzeit ändern, worüber der Publisher seitens der Admention Media unverzüglich per E-Mail informiert wird. Der Publisher hat keinen Anspruch auf Zuordnung zu einer bestimmten Vergütungsgruppe oder einer bestimmten Vergütung. Ist er mit den änderungen nicht einverstanden, kann er jederzeit die Teilnahme an der betreffenden Kampagne kündigen.
7.4
Der Werbekunde kann die Höhe des Werbekostenzuschusses und die auslösenden Transaktionen (vgl. Ziffer 7.2) monatlich für die Zukunft ändern. Derartige änderungen werden dem Publisher seitens der Admention Media umgehend auf der Website bekannt gegeben. Es ist Angelegenheit des Publishers sich hier über änderungen zu informieren. Ist er mit den änderungen nicht einverstanden, kann er jederzeit die Teilnahme an der Kampagne beenden.
7.5
Ein Anspruch auf Provision und/oder Vergütung besteht nicht, wenn der Werbekunde die Transaktionen innerhalb der angegebenen Stornierungsfrist aus den folgenden Gründen storniert hat:
a) ein Vertrag mit dem Endkunden ist nicht zustande gekommen, und zwar insbesondere für den Fall, dass der Vertragsschluss innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Fristen widerrufen wurde, der Endkunde von seinem gesetzlich vorgesehenen Rückgaberecht Gebrauch gemacht hat, ein Kauf auf Probe vorlag der nicht zu einem Geschäftsabschluss führte, erforderliche Einwilligungen oder Genehmigungen von Dritten fehlten, eine aufschiebende Bedingung nicht eingetreten ist und/oder eine auflösende Bedingung eingetreten ist.
b) im Falle des Leads eine Speicherung oder Registrierung nicht zustande kam.
c) ein Fall der Ziffer 7.6 vorliegt.
7.6
Nach Ablauf der Stornierungsfrist können solche Transaktionen storniert und eventuell ausgezahlte Vergütungen und Provisionen zurückgefordert werden, die
a) aufgrund künstlichen Verkehrs entstanden sind. Künstlicher Verkehr meint alle ungültigen oder unfreiwilligen Transaktionen, die sich insbesondere aus automatischem öffnen (sogenannte automatische Browser öffnung), sogenannten Spider- Programmen, Maschinen, Chats oder Diskussionsforen eines Browser ergeben können und somit nicht auf einer aktiven Handlung eines Besuchers zum Auffinden einer bestimmten Websites beruhen. Anfragen in E-Mails sind kein künstlicher Verkehr, es sei denn der der Werbekunde bestimmt im Einzelfall etwas anderes.
b) auf einer Manipulation des Reportingsystems der Admention Media beruhen, z.B. weil clickerzeugende Programme oder ähnliche Techniken verwendet wurden;
c) vom Publisher erzwungen wurden.
7.7
Ein Anspruch auf Provision und/oder Vergütung entfällt komplett, wenn der Publisher gegen seine Pflichten aus Ziffer 5 verstößt.
8. Haftungsfreistellung durch den Publisher; Vertragsstrafe
8.1
Der Publisher stellt die Admention Media in folgenden Fällen auf erstes Anfordern von allen Ansprüchen Dritter frei und übernimmt die Kosten einer erforderlichen Rechtsverteidigung:
a) Ansprüche, die ein Werbekunde gegen Admention Media geltend macht, weil der Publisher gegen seine Pflichten aus Ziffer 5 dieser Vereinbarung verstoßen hat. Des Weiteren weil der Publisher im Zusammenhang mit der Teilnahme an einer (Provisions-)Kampagne einer seiner Werbeträger Aussagen getroffen hat, die dem Werbekunden zugerechnet werden können und auf denen Ansprüche von Besuchern gegen den Werbekunde beruhen oder begründen oder die geeignet sind, Ansprüche des Besuchers gegen den Werbekunden zu verstärken.
b) Ansprüche Dritter, die auf unzulässige Werbeträgereigenschaften und Werbeträgerinhalten der Publisher-Werbeträger sowie unrichtigen Publisher-Angaben beruhen.
c) Ansprüche, die durch eine unrichtige oder unbefugte Nutzung der Admention Media Dienstleistungen und Services verursacht werden, wenn bei der Schadensentstehung der oder die Werbemittel des Publisher mitursächlich sind, außer, wenn der Publisher nachweisen kann, dass er keinen Einfluss auf das Schadensereignis nehmen konnte.
d) Ansprüche, aufgrund einer sonstigen Rechtsverletzung des Publisher (z.B. Verletzung von Urheber- oder Markenrechten).
8.2
Der Publisher ist verpflichtet, an Admention Media eine pauschale Vertragsstrafe von 5000,00 EUR (Fünftausend EURO) zu bezahlen, wenn er auf den ihm zurechenbaren Werbeträgern Inhalte unterhält, die gegen Ziffer 5.5, Satz 2 verstoßen (Straf- oder Jugendschutzbestimmungen). Die Geltendmachung weiterer Schadenersatzansprüche durch die Admention Media bleibt hiervon unberührt. Die Vertragsstrafe wird auf etwaige Schadensersatzansprüche angerechnet.
9. Abrechnung und Zahlung
9.1
Die im Account bzw. bei der jeweiligen (Provisions-) Kampagne angegebenen Provisionen und/oder Vergütungen verstehen sich Netto, also ohne etwaiger anfallender Umsatzsteuer. Weist der Publisher der Admention Media die Umsatzsteuerverpflichtung nach, so erhält er natürlich die Provisionen als Brutto ausgezahlt. Der Publisher ist für die Einhaltung der ihn betreffenden Steuerbestimmungen selbst verantwortlich.
9.2
Die Admention Media rechnet monatlich zwischen dem 25. – 30. jeweils für den vergangenen Monat über die fälligen und vom Werbekunden gezahlten Provisionen und/oder Vergütungen (vgl. Ziffer 6.5) ab. Eine Auszahlung der vom Werbekunden an und für den Publisher gezahlten Provisionen und/oder Vergütungen erfolgt, sobald die seitens der Admention Media vor dem Abrechnungszeitraum festgelegte Auszahlungsgrenze erreicht ist. Hierbei werden die Provisionen und/oder Vergütungen aus sämtlichen Kampagnen zusammengerechnet.
9.3
Die Admention Media ist berechtigt, die Auszahlungsgrenze monatlich für den Folgemonat neu festzulegen. Die Auszahlungsgrenze ist dabei regulär bei 20 (zwanzig) EUR Netto.
9.4
Ergibt die Gesamtvergütung des Publisher für einen Monat in der Summe einen geringeren Betrag als die Auszahlungsgrenze, wird dieser Betrag auf die nächste Abrechnungsperiode übertragen. Guthaben bzw. Vergütungen verfallen nicht, verbleiben unverzinst auf dem Publisherkonto bei der Admention Media.
9.5
Der Publisher kann die Gutschriftenabrechnung nach Erreichen des Abrechnungszeitraumes in seinem Account einsehen und ausdrucken. Eine schriftliche Gutschriftabrechnung stellt die Admention Media dem Publisher auf Verlangen aus, wenn dies aus steuerlichen Gründen notwendig ist.
9.6
Die Auszahlung erfolgt in Euro per überweisung auf ein deutsches Bankkonto. Die Admention Media kann die Auszahlung zurückhalten, bis der Publisher eine deutsche Bankverbindung mitteilt.
10. Sach- und Rechtsmängelhaftung
10.1
Funktioniert das Werbemittel oder seine Implementierung nicht, ist die Admention Media zu 2-maliger Unterstützung verpflichtet. Kann dadurch keine Abhilfe geschaffen werden, endet der Teilnahmevertrag in Bezug auf diese Kampagne automatisch, und zwar auch dann, wenn das Scheitern dem Publisher zuzurechnen ist. Dem Publisher steht es frei auf eine andere (Provisions-)Kampagne auszuweichen oder die entsprechende Kampagne schon zuvor ordentlich zu kündigen (Ziffer 13.1).
10.2
Der Publisher ist verpflichtet, die Buchführung durch die Admention Media in seinem Account zu überprüfen und offensichtliche Mängel der Abrechnung unverzüglich, spätestens binnen 14 Tagen nach Aktualisierung zu rügen. Andernfalls gelten offensichtliche Mängel als genehmigt. Erfolgt binnen 6 Wochen nach Gutschrifterstellung kein Einspruch gegen die ausgestellte Gutschrift, gilt diese als akzeptiert. Die Admention Media speichert entsprechende Datensätze für 90 Tage und ist danach vom Nachweis der Richtigkeit der Abrechnung befreit.
10.3
Die Admention Media macht sich ausdrücklich die Inhalte der Websites von Werbekunden und anderen Publishern nicht zu Eigen. Der Admention Media ist es angesichts der Vielzahl der zur Verfügung gestellten Werbemittel nicht möglich, diese auf ihre Rechtmäßigkeit hin zu überprüfen. Dies hat der Publisher selbst zu prüfen.
11. Haftungsbegrenzung
11.1
Die Admention Media haftet im Rahmen dieses Vertrags dem Grunde nach für Schäden des Nutzers,
a) die Admention Media oder ihre gesetzlichen Vertreter, ihre leitenden Angestellten oder ihre Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben,
b) die durch die Verletzung einer Pflicht durch die Admention Media, die für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist (Kardinalpflichten), entstanden sind,
c) wenn diese Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz resultieren,
d) die auf einem nicht leicht fahrlässig verschuldeten Organisationsverschulden seitens der Admention Media beruhen,
e) wenn von der Admention Media ausdrücklich eine Garantie übernommen oder arglistig getäuscht wurde,
f) aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung der Admention Media oder eines ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Das Recht, Schadenersatz statt der Erfüllung zu verlangen, bleibt unberührt. Und ist auf max. 1.000 EUR je Schadensfall begrenzt.
11.2
Die Admention Media haftet in voller Höhe bei Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Im übrigen wird der Schadensersatzanspruch auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden, max. 1.000 EUR je Fall begrenzt.
11.3
Die Parteien gehen davon aus, dass der vorhersehbare, vertragstypische Schaden höchstens auf 1.000 EUR je Schadensfall begrenzt ist.
11.4
Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
11.5
In anderen als den in den o.g. genannten Fällen ist die Haftung der Admention Media – unabhängig vom Rechtsgrund – ausgeschlossen.
11.6
Schadenersatzansprüche gegen die Admention Media verjähren nach Ablauf von 12 Monaten seit ihrer Entstehung, es sei denn, sie basieren auf einer unerlaubten oder vorsätzlichen Handlung.
11.7
Soweit die Haftung der Admention Media ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Admention Media.
12. Höhere Gewalt
12.1
Die Admention Media haftet nicht für höhere Gewalt, insbesondere nicht, wenn auf Grund von Ereignissen, auf die die Admention Media keinen Einfluss hat (z.B. Streik, Aussperrung, Krieg, Stromausfall, Naturgewalt, Virenausbruch) angebotene Dienstleistungen, Services, Daten, Zugänge unterbrochen, unzugänglich gemacht oder Daten beschädigt und/oder zerstört werden.
13. Laufzeit und Kündigung
13.1
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen laufen auf unbestimmte Zeit und können von beiden Seiten jederzeit fristlos ohne Angabe von Gründen gekündigt werden. Die Kündigung einer Kampagne lässt die Wirksamkeit der übrigen Kampagnen oder der AGB bzw. dieses Vertrages unberührt. Mit der Kündigung des Accounts des Publishers oder dieser AGB enden dagegen gleichzeitig alle Kampagnen für den jeweiligen Publisher.
13.2
Die Kündigung der AGB bzw. des Accounts muss in Textform gem. § 126b BGB erfolgen (E-Mail oder Telefax genügt).
13.3
Im Falle der Kündigung hat der Publisher unverzüglich sämtliche von der Kündigung umfassten Werbemittel von seiner Website zu entfernen, unabhängig davon, wer die Kündigung ausgesprochen hat.
13.4
Im Falle der Kündigung wird die Admention Media im Rahmen der gewöhnlichen Abrechnung abrechnen. Drei Monate nach Beendigung des Vertrages werden eventuell noch auf dem Nutzerkonto des Publisher befindliche Provisionen und/oder Vergütungen letztmalig abgerechnet und sofort fällig, auch wenn die Auszahlungsgrenze von EUR 20 (zwanzig) Netto nicht erreicht ist.
14. Datenschutz; Geheimhaltung
14.1
Es gilt die Datenschutzerklärung der Admention Media welche auf der Website einsehbar ist.
14.2
Etwas anderes gilt dann, wenn die Weitergabe durch Durchführung dieses Vertrages erforderlich ist oder die Admention Media von einer Behörde oder einem Gericht zur Herausgabe von Daten aufgefordert wird.
14.3
Admention Media ist ferner dann berechtigt, an einen Werbekunden die Daten eines Publisher weiterzugeben, der an einer Kampagne des Werbekunden teilnimmt, wenn der Werbekunde ein erhebliches Interesse hieran hat, was insbesondere dann der Fall ist, wenn ein Publisher gegen Schutzrechte des Werbekunden verstößt.
14.4
Die Vertragsparteien werden über alle ihnen im Zusammenhang mit dem Abschluss und der Durchführung dieses Vertrags anvertrauten Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der anderen Vertragspartei strengstes Stillschweigen gegenüber Dritten – auch über die Laufzeit dieses Vertrags hinaus – bewahren. Gleichermaßen ist es ihnen untersagt, solche Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse zu verwerten und/oder durch Dritte verwerten zu lassen. Als Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse gelten alle betrieblichen und organisatorischen Kenntnisse, Vorgänge und Informationen, die nur einem beschränkten Personenkreis zugänglich sind und nach dem Willen der jeweiligen Vertragspartei nicht der Allgemeinheit bekannt werden sollen (Passwörter, Dokumentationen (digital und gedruckt), etc.).
14.5
Der Publisher wird hiermit gemäß § 33 Abs. 1 Datenschutzgesetz davon unterrichtet, dass die Admention Media seine Daten in maschinenlesbarer Form speichert und für Vertragszwecke maschinell verarbeitet. Die Admention Media ist berechtigt, soweit sie sich zur Erbringung ihrer Leistungen Dritter bedient, die Daten weiterzuleiten, sofern dies erforderlich ist. Insbesondere ist die Admention Media berechtigt, die Bruttowerbeumsätze des Publisher oder eines Werbeträger auf Produktebene zur Veröffentlichung an Nielsen Media Research oder ähnliche Organisationen und Verbände weiterzuleiten, sowie diese Daten für interne Zwecke statistisch zu verarbeiten und aufzubereiten sowie – anonymisiert – zu publizieren.
15. Abtretungsverbot; Schlussbestimmungen
15.1
Der Publisher kann seine Vergütungsansprüche gegen die Admention Media weder abtreten noch verpfänden, außer eine Abtretung stellt ein beiderseitiges Handelsgeschäft dar.
15.2
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Dillenburg.
15.3
Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. änderungen der Vertragsbedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung oder änderung dieser Schriftformklausel. Soweit im Rahmen dieser AGB von Schriftform die Rede ist, meint dies Textform im Sinne des § 126b BGB.
15.4
Bei Vertragsverhältnissen mit ausländischen Auftraggebern ist deutsches Recht anwendbar, soweit dieses nicht ausdrücklich durch die Admention Media anders schriftlich bestätigt worden ist.
15.5
Wird der Sitz des Publisher / Werbeträgers, Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Publisher / Werbeträgers nach Vertragsabschluss aus dem Geltungsbereich des deutschen Gesetzes verlegt, so ist als Gerichtsstand Dillenburg vereinbart.
16. Salvatorische Klausel
16.1
Sollten einzelne Vertragsbestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt der Vertrag im übrigen wirksam. Im Falle einer solchen Unwirksamkeit werden die Vertragspartner eine der unwirksamen Regelung wirtschaftlich möglichst nahekommende rechtswirksame Ersatzregelung treffen. Das Gleiche gilt, soweit sich im Vertrag eine Lücke herausstellen sollte.
Stand: Dillenburg, 01.04.2008